Ein Schulungsleiter erklärt an einer Arbeitsbühne das Gerät zu vier Zuhörer, welche mit dem Rücken zur Kamera stehen. Alle tragen Schutzhelme und Warnwesten.

Wagert-Schulungszentrum

Für den Einsatz von Arbeitsbühnen

Vertrauen Sie auf das Wagert IPAF-Schulungszentrum. Unser Verständnis von Professionalität und Sicherheit beim Einsatz von Arbeitsbühnen zeigt sich in den seit Anfang der 90er Jahre permanent durchgeführten professionellen Schulungen und Sicherheitseinweisungen für Arbeitsbühnen. Wir bieten für Sie und Ihre Mitarbeiter die passenden Sicherheitstrainings und Schulungen zum Betreiben von Arbeitsbühnen.

Wozu braucht man eine Schulung/Unterweisung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet seine Mitarbeiter im Umgang mit Arbeitsmitteln (in diesem Fall: Arbeitsbühnen) zu unterweisen. Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber dabei, diese Grundlagenausbildung gemäß aktueller Gesetze mittels der sogenannten „IPAF Schulung“ nachzuweisen.

Was beinhaltet die Schulung/Unterweisung?

Die Schulung ist eine theoretische und praktische Grundausbildung zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen.

Wer braucht eine Schulung/Unterweisung?

Jeder Mitarbeiter, der Arbeitsmittel (hier: Arbeitsbühnen) benutzt.

Muss die Schulung/Unterweisung regelmäßig wiederholt werden?

Die Grundlagenausbildung muss einmalig durchgeführt werden. Der Arbeitgeber hat dann weiterhin die Pflicht, seine Mitarbeiter jährlich gemäß der Grundlagen der Arbeitssicherheit (DGUV 1) zu unterweisen. Auf internationaler Ebene muss die gesamte Grundlagenschulung alle 5 Jahre wiederholt werden.

Wie lange dauert die Schulung?

Die Schulung dauert in der Regel einen Tag abhängig von Teilnehmeranzahl und Anzahl der Gerätekategorien.​​​​​​​

Wie wird die Teilnahme nachgewiesen?

Alle Schulungsteilnehmer erhalten nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung der IPAF Schulung ein Ausbildungszertifikat, eine PAL-Card, Sicherheitsleitfaden sowie das IPAF Logbuch. Die PAL-Card ist weltweit anerkannt und dient als Nachweis einer ordnungsgemäßen Schulung.​​​​​​​

Anerkanntes Schulungszentrum seit 2005

Wagert ist seit dem Jahr 2005 ein anerkanntes Schulungszentrum von IPAF und ist somit berechtigt, sogenannte PAL-Lizenzen zu vergeben (eine Art sicherheitstechnischer Führerschein für Arbeitsbühnen). Die IPAF-Bediener-Schulung erhielt als weltweit erste die TÜV-Zertifizierung nach ISO 18878. Sie macht die Teilnehmer mit allen Sicherheitsanforderungen beim Umgang mit Arbeitsbühnen vertraut. Alle Kurse entsprechen den EU-Richtlinien und bilden die Teilnehmer zu verantwortungsvollen und kompetenten Bedienern von Arbeitsbühnen aus.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie sicher an den gewünschten Einsatzort kommen. Unachtsamkeit, Oberflächlichkeit, Leichtsinn sowie die mangelnde Einhaltung elementarer Sicherheitsregeln sind die häufigsten Unfallursachen beim Einsatz komplexer Maschinen und technischer Ausrüstungen. Viel zu oft geschehen schwerwiegende Fehler mangels entsprechenden Maschinen- und Einsatztrainings.

Anmeldungen und Rückfragen

Wenn Sie Fragen haben oder sich zu einer Schulung anmelden möchten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Telefon: 0921 78992-0
Fax: 0921 83126  
E-Mail: schulungen@wagert.de

Schulungstermine nur auf Anfrage.

Weitere Informationen zu IPAF-Schulungen

Gerätekategorien für Schulungen

In folgenden Gerätekategorien sind Schulungen möglich:

  • Statisch Vertikal (1a):
    Senkrecht-Personenlifte (mit Stützen)
  • Statisch Boom (1b): 
    Selbstfahrende Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger-, LKW- und Kettenarbeitsbühnen
  • Mobil Vertikal (3a): 
    Scherenarbeitsbühnen und Senkrecht-Personenlifte (von oben verfahrbar)
  • Mobil Boom (3b): 
    Selbstfahrende Gelenk- und Teleskoparbeitsbühnen (von oben verfahrbar)

Sie sind sich nicht sicher, welche Kategorie Sie benötigen?
Klicken Sie hier für eine bessere Übersicht der Gerätekategorien.

Gesetzliche Regelungen

Laut DGUV 1 (BGV A1) (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“), Arbeitsschutzgesetz (§12), DGUV 100-500 (BGR 500) (Kapitel 2.10. Betreiben von Hebebühnen) und DGUV 308-008 (BGG/GUV-G 966) (Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen) erfordert der Einsatz von Personal an Arbeitsbühnen eine entsprechende Einweisung und Beauftragung.

Den DGUV 308-008 Grundsatz – Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen können Sie hier herunterladen.

Begriffsklärung: Unterweisung

Unterweisung ist die Schulung von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit ihren Arbeitsmitteln. Diese können sein, z.B. Anlagen oder Arbeitsmaschinen (Arbeitsbühnen, Bagger usw.). Hierbei müssen arbeitsschutzrechtliche Punkte, sowie eventuelle Gefährdungen und Verhaltensweisen bei bestimmten Arbeitsweisen oder Störungen durch das Arbeitsmittel, die Anlage oder Maschine vermittelt werden.

Unterweisung ist keine Einweisung auf ein Produkt oder Gerät, sondern eine ausführliche Sicherheitsschulung zum Arbeitsumfeld einer Tätigkeit oder Produktgruppe (z.B. Teleskopstapler, Arbeitsbühnen, Bagger), es behandelt die sicherheitstechnischen und gesundheitlichen Anforderungen gemäß den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen.

Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden. Die Wiederholung der Unterweisung ist spätestens nach 12 Monaten gesetzlich erforderlich. Kann der Unternehmer dies aus bestimmten Gründen nicht selber durchführen, hat er entsprechend fach- und sachkundiges Schulungspersonal (intern/extern) mit dieser Frage zu beauftragen. Der Mitarbeiter muss dem Unternehmer nachweisen, dass er zur Bedienung des Gerätes oder der Maschine fähig ist. Der Unternehmer muss den Mitarbeiter zu Bedienung von Maschinen schriftlich beauftragen.

Weitere Informationen zum Thema Unterweisung, Schulung, Einweisung finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinenfirmen e.V.

Begriffserklärung: Einweisung

Einweisung erfolgt bei Übergabe einer Maschine z.B. Arbeitsbühne, Bagger usw. Eine Einweisung ist bezogenauf eine festgelegte Geräte- oder Maschinentype, z.B. LKW-Arbeitsbühne L 220 K2 usw. Es müssen produktspezifische Punkte und Unterschiede bezüglich Sicherheit und Anwendung (Schalterfunktionen) speziell für diese Arbeitsbühnen angesprochen werden. Der Bediener wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Betriebsanleitung des jeweiligen Gerätes zu beachten ist und er sich selbst mit der Maschine vertraut machen muss!

Beispiel:
Ein Kunde mietet bei Wagert eine Hubarbeitsbühne oder einen Teleskopstapler. Wir weisen den Bediener ein, für die Unterweisung ist der Mietkunde (für seine Mitarbeiter) selbst verantwortlich. Macht er dies nicht handelt er mindestens fahrlässig.

Weitere Informationen zum Thema Unterweisung, Schulung, Einweisung finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinenfirmen e.V.

Ausbildungsplan für IPAF-Schulungen: Theoretische Ausbildung
  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
  • Anforderungen an den Bediener
  • Sicheres Arbeiten
  • Typen und Arten
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten
  • Gefahren bei falscher Nutzung
  • Verhaltensweise bei Unfällen und Notbedienung
  • Bodenbeschaffenheit, Standsicherheit und Nutzlast
  • Arbeiten bei Wind und widrigen Witterungsbedingungen
  • Wahl des Arbeitsbereiches und korrektes Abstützen
  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Schulungen finden standardmäßig nur online statt
  • Theoretische Prüfung
Ausbildungsplan für IPAF-Schulungen: Praktische Ausbildung
  • Gerätevorstellung und Gerätekomponenten
  • Inbetriebnahme und tägliche Kontrolle
  • Sicheres Bedienen und Fahren
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Praktische Prüfung
Wo finden die Schulungen statt?

Die angebotenen Kurse finden standardmäßig online statt.

 

Termine auf Anfrage.