Standsicheres arbeiten bei voller Flexibilität
Unsere Liftroller sind sehr wendig und können zudem in voller Höhe verfahren werden. Profitieren Sie von maximaler Flexibilität und geringen Gerätebreiten.
FAQ
Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen rund um unsere Liftroller/Quicklifte.
Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten.
Wir sind während unserer Geschäftszeiten telefonisch unter 0921 789920 oder per E-Mail via info@wagert.de gerne für Sie erreichbar.
Für die Bedienung von Liftrollern/Quickliften brauchen Sie keine spezielle Ausbildung, da rechtlich der Bediener eigenverantwortlich bei der Nutzung und der Bedienung der Liftroller/Quicklifte arbeitet. Sie erhalten bei uns vor der Inbetriebnahme bzw. bei der Abholung des von Ihnen angemieteten Liftrollers/Quicklifts eine Einweisung in die Bedienung des Geräts. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine entsprechende IPAF-Schulung in unserem Schulungszentrum, um den sicheren Einsatz des Liftrollers/Quicklifts zu gewährleisten.
Nein. Der Arbeitskorb des Liftrollers/Quicklifts dient lediglich dazu, Sie und Ihre Werkzeuge in die Höhe zu bringen. Kleinere Materialien, die Sie problemlos in den Händen halten können, wie Deckenleuchten etc. können Sie selbstverständlich mit in den Arbeitskorb nehmen. Für größere Lasten, wie Sofas, Tresore etc. empfehlen wir Ihnen einen Teleskopstapler.
Nein. Alle unsere Liftroller/Quicklifte verfügen über eine abriebfeste Bereifung (non-marking tyres), die keine Spuren auf Ihrem Boden hinterlassen. Damit können unsere Mietgeräte auch auf empfindlichen Böden, wie Sportparkettböden eingesetzt werden. Beachten Sie dabei stets die vom Bodenhersteller angegebenen Belastungsgrenzen pro Rad bei rollenden Lasten.
Dies ist in der Regel kein Problem. Mit einer Höhe von 1,56m und einer Fahrzeugbreite von 0,75m passt unser Quicklift QL 45 E auch durch schmalere Durchgänge und kommt dabei auf eine beachtliche Arbeitshöhe von 4,5m.
Alle unsere Liftroller/Quicklifte sind für den Einmannbetrieb konzipiert.
Ja. Die Liftroller/Quicklifte können in voller Höhe verfahren werden. Damit sparen sie wertvolle Zeit bei der Arbeit.
Bei normaler Benutzung des Liftrollers/Quicklifts ist die Reinigung im Mietpreis inbegriffen. Grobe Verschmutzungen, die eine intensive Reinigung mit sich bringen, wie beispielsweise Farbe, Beton etc. sollten Sie vor der Rückgabe selbst entfernen. Alternativ werden Ihnen die Reinigungskosten für hartnäckige Verschmutzungen gesondert in Rechnung gestellt. Informieren Sie sich am besten für Ihren individuellen Anwendungsfall vorab in einer unserer Mietstationen oder telefonisch unter 0921 789920.
Nein. Unsere Liftroller/Quicklifte besitzen keine Straßenzulassung, weshalb sie nicht selbst auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen. Unsere hauseigene Tiefladerflotte liefert Ihnen Ihren angemieteten Liftroller/Quicklift zum gewünschten Termin an den gewünschten Ort und holt diesen auch nach dem Ende der Mietdauer wieder ab. Sollten Sie selbst über eine entsprechende Transportmöglichkeit verfügen, können Sie Ihren gemieteten Liftroller/Quicklift gerne an einer unserer Wagert Mietstationen abholen.
Nein. Bei der Mietdauer unserer Liftroller/Quicklifte sind Sie flexibel. Ob 1 Tag oder 1.000 Tage. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0921 789920.
Unser Netz aus Mietstationen erstreckt sich von der Oberpfalz über Franken und Thüringen bis nach Sachsen. Alle Mietstationen finden Sie hier. Je nach Anfrage und Art des Auftrags vermieten wir unsere Arbeitsbühnen, Lifte, Stapler und Co auch bundesweit. Sprechen Sie uns bei größeren Aufträgen gerne an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0921 789920.
Nein. Grundsätzlich sind die Liftroller/Quicklifte so konzipiert, dass sie durch eine Person gesteuert und bedient werden können/müssen.
Nein. Alle unsere Liftroller/Quicklifte kommen ohne Sicherungsgurte zu Ihnen. Jedoch können PSA-Kits (PSA = Persönliche Schutzausrüstung) bei uns gekauft werden. Eine Anmietung von Sicherungsequipment ist aus Sicherheits- und Hygienegründen leider nicht möglich.
Nein. Unsere Liftroller/Quicklifte haben keine Straßenzulassung, weshalb diese nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Zudem sind sie für den Inneneinsatz konzipiert. Wir liefern Ihnen gerne Ihren angemieteten Liftroller/Quicklift an Ihren Einsatzort.
Ja. Alle unsere Liftroller/Quicklifte können Sie jederzeit auch als Privatperson mieten.
Unser Liftroller LR 56-8 GP (mit vergrößerbarer Arbeitsplattform) erreicht eine Arbeitshöhe von 5,66m.
Nutzen Sie unseren Foto-Gerätefinder
Sie sind sich nicht sicher, welches Arbeitsgerät für Ihren Einsatzzweck geeignet ist? Dann laden Sie jetzt einfach bis zu vier Fotos Ihres Einsatzortes hoch und wir finden die passende Höhenzugangstechnik für Sie.
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Mit unseren Mietstationen sind wir immer in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir den passenden Standort!