Liftroller und Quicklifte mieten

Standsicheres arbeiten bei voller Flexibilität

Unsere Liftroller sind sehr wendig und können zudem in voller Höhe verfahren werden. Profitieren Sie von maximaler Flexibilität und geringen Gerätebreiten.

FAQ

Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen rund um unsere Liftroller/Quicklifte.

Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht mit uns in Kontakt zu treten. 
Wir sind während unserer Geschäftszeiten telefonisch unter 0921 789920 oder per E-Mail via info@wagert.de gerne für Sie erreichbar.

Brauche ich für die Bedienung von Liftrollern/Quickliften eine spezielle Ausbildung?

Für die Bedienung von Liftrollern/Quickliften brauchen Sie keine spezielle Ausbildung, da rechtlich der Bediener eigenverantwortlich bei der Nutzung und der Bedienung der Liftroller/Quicklifte arbeitet. Sie erhalten bei uns vor der Inbetriebnahme bzw. bei der Abholung des von Ihnen angemieteten Liftrollers/Quicklifts eine Einweisung in die Bedienung des Geräts. Wir empfehlen Ihnen jedoch eine entsprechende IPAF-Schulung in unserem Schulungszentrum, um den sicheren Einsatz des Liftrollers/Quicklifts zu gewährleisten.

Darf ich im Arbeitskorb eines Liftrollers/Quicklifts Lasten transportieren?

Nein. Der Arbeitskorb des Liftrollers/Quicklifts dient lediglich dazu, Sie und Ihre Werkzeuge in die Höhe zu bringen. Kleinere Materialien, die Sie problemlos in den Händen halten können, wie Deckenleuchten etc. können Sie selbstverständlich mit in den Arbeitskorb nehmen. Für größere Lasten, wie Sofas, Tresore etc. empfehlen wir Ihnen einen Teleskopstapler.

Hinterlassen die Reifen des Liftrollers/Quicklifts Spuren auf meinem Boden?

Nein. Alle unsere Liftroller/Quicklifte verfügen über eine abriebfeste Bereifung (non-marking tyres), die keine Spuren auf Ihrem Boden hinterlassen. Damit können unsere Mietgeräte auch auf empfindlichen Böden, wie Sportparkettböden eingesetzt werden. Beachten Sie dabei stets die vom Bodenhersteller angegebenen Belastungsgrenzen pro Rad bei rollenden Lasten.

Kann ich mit dem Liftroller/Quicklift auch durch enge Gänge und Türen fahren?

Dies ist in der Regel kein Problem. Mit einer Höhe von 1,56m und einer Fahrzeugbreite von 0,75m passt unser Quicklift QL 45 E auch durch schmalere Durchgänge und kommt dabei auf eine beachtliche Arbeitshöhe von 4,5m.

Wie viele Personen benötige ich für den Einsatz eines Liftrollers/Quicklifts?

Alle unsere Liftroller/Quicklifte sind für den Einmannbetrieb konzipiert.

Kann ich den Liftroller/Quicklift auch bei voll ausgefahrenem Arbeitskorb bewegen?

Ja. Die Liftroller/Quicklifte können in voller Höhe verfahren werden. Damit sparen sie wertvolle Zeit bei der Arbeit.

Muss ich den Liftroller/Quicklift vor der Rückgabe reinigen?

Bei normaler Benutzung des Liftrollers/Quicklifts ist die Reinigung im Mietpreis inbegriffen. Grobe Verschmutzungen, die eine intensive Reinigung mit sich bringen, wie beispielsweise Farbe, Beton etc. sollten Sie vor der Rückgabe selbst entfernen. Alternativ werden Ihnen die Reinigungskosten für hartnäckige Verschmutzungen gesondert in Rechnung gestellt. Informieren Sie sich am besten für Ihren individuellen Anwendungsfall vorab in einer unserer Mietstationen oder telefonisch unter 0921 789920.

Muss der gemietete Liftroller/Quicklift von mir abgeholt werden?

Nein. Unsere Liftroller/Quicklifte besitzen keine Straßenzulassung, weshalb sie nicht selbst auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen. Unsere hauseigene Tiefladerflotte liefert Ihnen Ihren angemieteten Liftroller/Quicklift zum gewünschten Termin an den gewünschten Ort und holt diesen auch nach dem Ende der Mietdauer wieder ab. Sollten Sie selbst über eine entsprechende Transportmöglichkeit verfügen, können Sie Ihren gemieteten Liftroller/Quicklift gerne an einer unserer Wagert Mietstationen abholen.

Gibt es eine Mindestmietdauer für Liftroller/Quicklifte?

Nein. Bei der Mietdauer unserer Liftroller/Quicklifte sind Sie flexibel. Ob 1 Tag oder 1.000 Tage. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter 0921 789920.

Wo kann ich Wagert Liftroller/Quicklifte mieten?

Unser Netz aus Mietstationen erstreckt sich von der Oberpfalz über Franken und Thüringen bis nach Sachsen. Alle Mietstationen finden Sie hier. Je nach Anfrage und Art des Auftrags vermieten wir unsere Arbeitsbühnen, Lifte, Stapler und Co auch bundesweit. Sprechen Sie uns bei größeren Aufträgen gerne an. Sie erreichen uns telefonisch unter 0921 789920.

Kann ich Bedienpersonal für die Liftroller/Quicklifte buchen?

Nein. Grundsätzlich sind die Liftroller/Quicklifte so konzipiert, dass sie durch eine Person gesteuert und bedient werden können/müssen.

Sind die Sicherungsgurte, die für die Nutzung der Liftroller/Quicklifte empfohlen sind, im Mietpreis inbegriffen?

Nein. Alle unsere Liftroller/Quicklifte kommen ohne Sicherungsgurte zu Ihnen. Jedoch können PSA-Kits (PSA = Persönliche Schutzausrüstung) bei uns gekauft werden. Eine Anmietung von Sicherungsequipment ist aus Sicherheits- und Hygienegründen leider nicht möglich.

Darf ich mit einem Liftroller/Quicklift auf öffentlichen Straßen fahren?

Nein. Unsere Liftroller/Quicklifte haben keine Straßenzulassung, weshalb diese nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Zudem sind sie für den Inneneinsatz konzipiert. Wir liefern Ihnen gerne Ihren angemieteten Liftroller/Quicklift an Ihren Einsatzort.

Kann ich als Privatperson einen Liftroller/Quicklift bei Wagert mieten?

Ja. Alle unsere Liftroller/Quicklifte können Sie jederzeit auch als Privatperson mieten.

Welcher ist der größte Liftroller/Quicklift, den ich mieten kann?

Unsere Liftroller LR 56-8 bzw. Liftroller LR 56-8 GP (mit vergrößerbarer Arbeitsplattform) erreichen eine Arbeitshöhe von 5,66m.

Nutzen Sie unseren Foto-Gerätefinder

Sie sind sich nicht sicher, welches Arbeitsgerät für Ihren Einsatzzweck geeignet ist? Dann laden Sie jetzt einfach bis zu vier Fotos Ihres Einsatzortes hoch und wir finden die passende Höhenzugangstechnik für Sie.

arrow
Foto auswählen
arrow

Finden Sie jetzt Ihre Wagert-Mietstation

Mit unseren Mietstationen sind wir immer in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an. Gemeinsam finden wir den passenden Standort!